Bisher konnten Hoch- und Höchstspannungs-Leitungen nicht als Erdkabel verlegt werden: Das Gesetz schrieb die wirtschaftlichste Lösung vor. Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) von 2009 soll nicht nur den Ausbau des Stromnetzes beschleunigen. Auf bestimmten Trassenabschnitten sollen die Kabel jetzt auch im Boden verschwinden. mehr
Dass die Erneuerbaren Energien in Deutschland boomen, hat wesentlich mit dem im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu tun. mehr
Damit der mit Erneuerbaren Energien erzeugte Strom ohne Probleme abtransportiert werden kann, muss das Stromnetz schnell mitwachsen bzw. an die neuen Anforderungen angepasst werden. Deshalb hat der Bundestag im Mai 2009 das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) beschlossen.
Es verkürzt das normale Planungsverfahren für 24 ausgewählte Höchstleistungstrassen erheblich. Sie gelten per Gesetz als vordringlicher Bedarf. Ihre Notwendigkeit kann im Zulassungsverfahren nicht mehr infragegestellt werden. Ähnlich wie bei den "Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" kurz nach der Wende wurde der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt.
Zulassungsverfahren für Hoch- und Höchstspannungsleitungen
Links zum Rechtsrahmen
Das im Frühsommer 2009 beschlossene Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) schafft die Möglichkeit, auf den folgenden vier Strecken 380 kV-Leitungen teilweise unterirdisch zu verlegen:
Die Mehrkosten dafür werden auf alle Netzbetreiber und damit auf alle Stromkunden umgelegt.
Darüber hinaus sollen nach der Rechtslage von August 2011 neue 110-kV-Leitungen unterirdisch geführt werden, wenn sie absehbar höchstens 2,75 Mal so teuer werden wie die überirdische Variante. Bisher war das aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht möglich: Es schrieb den Netzbetreibern die kostengünstigste Lösung vor.
Schließlich schreibt das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes für die Anbindung von Offshorewindanlagen ein Planfeststellungsverfahren vor.
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