
Zunächst beantragt der Netzbetreiber die Erlaubnis für den Bau der geplanten Freileitung bei der zuständigen Landesbehörde.
Meist steht am Anfang des Genehmigungsprozesses das Raumordnungsverfahren.
Im Raumordnungsverfahren prüft die zuständige Landesplanungsbehörde, ob das Vorhaben mit anderen Interessen der Landesplanung kollidiert. Auch verschiedene Trassenverläufe werden geprüft.
Am Ende steht die Feststellung, ob das Vorhaben raumverträglich ist oder nicht. Dies muss zwar im anschließenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden, ist aber nicht rechtsverbindlich.
Soll eine Freileitung mit einer Spannung von 110 kV oder mehr errichtet werden, muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Dabei haben sowohl Anwohner als auch Naturschutzverbände die Möglichkeit, ihre Positionen einzubringen.